
Herzlich willkommen in meiner Privatpraxis für Psychotherapie in Rahden
Kinder – Jugendliche – junge Erwachsene
Als approbierte Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin biete ich Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an.
Die Räumlichkeiten der Praxis befinden sich im Stadtzentrum von Rahden unmittelbar unterhalb des alten Krankenhauses. Mit dem Auto finden Sie ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Nähe. Vom Bahnhof sind es etwa 15 Min. zu Fuß. Eine Busverbindung besteht von dort, Ausstieg Haltestelle Krankenhaus.
Bei Interesse oder weiteren Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie.
Mein Angebot als Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin
Behandlungsspektrum:
Psychische Störungen & Symptome
Gründe, die für den Beginn einer Psychotherapie sprechen
Details zum Ablauf

Erster Schritt – die Sprechstunde(n)
Bei Kindern und jüngeren Jugendlichen findet in der Regel das Erstgespräch nach Terminvereinbarung mit den Eltern statt. Es folgen 2-3 Stunden mit dem Kind/Jugendlichen und ein weiterer Termin mit den Eltern – das Beratungsgespräch zum weiteren Vorgehen.
Bei älteren Jugendlichen findet das Erstgespräch meist ohne, bei jungenErwachsenen grundsätzlich ohne die Eltern statt. Es folgen bis zu 4 weitere Termine inkl. Beratungsgespräch zum weiteren Vorgehen.

Zweiter Schritt – die Psychotherapie
Nach den erfolgten Sprechstunden mit einer Empfehlung zur Aufnahme einer Psychotherapie durch die Eltern wird bei der Krankenkasse/Beihilfe ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt.
Das genehmigte Stundenkontingent wechselt bei den verschiedenen Versicherungen. In der Regel werden 24 Stunden Kurzzeitpsychotherapie genehmigt.
Gelegentlich werden diese Stunden nicht ausreichen, sodass die Versicherungen einen weiteren schriftlichen Antrag benötigen. Dieser wird in der Regel im Gutachterverfahren entschieden.
Für die Behandlung sind in der Regel auch medizinische Informationen über die Patientin/den Patienten wichtig. Hierzu wird ein Konsiliarbericht benötigt. Der Bericht wird in der Regel durch eine Hausärztin, einen Hausarzt, eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt, eine Psychiaterin oder einen Psychiater ausgestellt . Die Einholung des Konsiliarberichtes geschieht durch die Eltern.



