Übernahme der Kosten für die  Behandlung

In meiner Privatpraxis werden die Behandlungsverträge mit den Eltern für die Kinder geschlossen. Die Ausnahme bilden volljährige Kinder, die selbst privat versichert sind. Die Kosten für die Behandlung werden durch Private Krankenversicherungen oder die Beihilfekasse übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit die Kosten selbst zu übernehmen.

Behandlungsraum
Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21 Lebensjahr. Zweckmäßig ist es sich noch vor dem ersten Kontakt bei ihrer privaten Krankenversicherung nach ihren persönlichen Tarifbedingungen zu erkundigen.
Die privaten Versicherungen sind in der Regel nach vorheriger Absprache bereit eine Anzahl von Terminen als Probe- oder Diagnosetermine zu bezahlen.

Beihilfekasse

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für die Psychotherapie ihres Kindes. Informationen oder Formulare hält die Beihilfekasse vor.

Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

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